Der Verband Wirtschaftsfrauen Schweiz hat für die Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2020 folgende Parolen beschlossen:
JA zum Vaterschaftsurlaub
Ein gesetzlich geregelter Vaterschaftsurlaub ist aus Gründen der Gleichstellung wie auch aus wirtschaftlicher Sicht notwendig und in der Länge von zwei Wochen auch bezahlbar. Er fördert eine faire Aufteilung von Care-Arbeit innerhalb der Familie und erleichtert den Frauen den beruflichen Wiedereinstieg. Indem die Kosten auf alle Erwerbstätigen und Arbeitgeber verteilt werden, können nicht mehr nur Grosskonzerne den Vätern diese Auszeit anbieten, sondern auch die für die Schweizer Wirtschaft relevanten KMU.
JA zur Erhöhung der Kinderabzüge
Die höheren Abzüge in der Steuererklärung für Kinder und für die Kosten der Fremdbetreuung entlasten Familien finanziell und tragen so zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Sie motivieren dazu, dass in einer Familie vermehrt beide Eltern in der Wirtschafts- und Arbeitswelt integriert bleiben. Das wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und die kostenintensiv und gut ausgebildeten Frauen bleiben dem Arbeitsmarkt erhalten.
NEIN zur Begrenzungsinitiative
Die vergangenen beiden Jahrzehnte haben gezeigt, dass mit den bilateralen Abkommen eine gute individuelle Lösung für die Schweiz und ihren wirtschaftlichen Austausch mit der EU gefunden wurde. Insbesondere in der durch die Corona-Pandemie verursachten Zeit der Unsicherheit und des wirtschaftlichen Drucks dürfen diese stabilen Handelsbeziehungen nicht gefährdet werden.
JA zur Beschaffung der Kampfflugzeuge
Auch ein neutraler Staat wie die Schweiz muss sich, seine Bevölkerung und seine Infrastrukturen, wie z.B. Atom- oder Wasserkraftwerke, schützen und aus dem Luftraum verteidigen. Mit veralteten Flugzeugen kann dieser Schutz nicht aufrechterhalten werden. Eine labile Sicherheitssituation würde den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen und in der Folge den Wohlstand reduzieren sowie die Sozialwerke minimieren.
Medienmitteilung vom 17.8.2020 mit Parolen zur Abstimmung am 27.9.2020
Bildquelle: Bundesparlamentsdienste, http://www.parlament.ch