
Abstimmung
Etwas Geschichte!
Im Jahr 1868 wagten einige Zürcherinnen einen mutigen Vorstoss: Sie forderten politische Mitsprache.
Während des Jahres 1894 bereiste Meta von Salis unser Land und hielt in allen grösseren Städten Vorträge zum Thema «Frauenstimmrecht und die Wahl der Frau». Ihre Referate waren schlecht besucht, und oft wurde sie ausgepfiffen. Sie liess sich allerdings nicht entmutigen.
1957 führte Unterbäch als erste Schweizer Gemeinde das Frauenstimmrecht ein – dies trotz des Verbotes des Walliser Regierungsrates.
Am 1. Februar 1959 scheiterte die erste Volksabstimmung über das eidgenössische Frauenstimmrecht. Protestaktionen und Frauenstreiks in der ganzen Schweiz waren die Folge. Einzig in den welschen Kantonen Waadt, Neuenburg und Genf sprach sich eine Mehrheit für das Frauenstimmrecht aus.
Endlich an der Volksabstimmung vom 7. Februar 1971 gewährten die Schweizer Männer den Frauen aktives und passives Wahlrecht und Stimmrecht bei politischen Entscheidungen. Na ja, nicht alle waren dafür. Mehrheitlich stellten sich die Kantone der deutschsprachigen Ost- und Innerschweiz dagegen.
So vergingen noch weitere 20 Jahre bis zur Einführung des Frauenstimmrechts in allen Kantonen. So musste das Bundesgericht noch etwas nachhelfen. Aufgrund einer Klage der Frauen führte Appenzell Innerrhoden als letzter Kanton das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene ein.
Dies wohlgemerkt entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer an deren Landesgemeinde am 29. April 1990.
Andere Länder im Vergleich:
1906: Finnland
1913: Norwegen
1915: Dänemark
1917: Russland
1918: Österreich
1918: Deutschland
1928: Grossbritannien

Verhüllungsverbot?
Brauchen wir ein Verhüllungsverbot (speziell für Frauen) in der Schweiz?
Frauen, die sich voll verschleiern, erzeugen hierzulande ein irritierendes Gefühl. Warum ist das so? Wir möchten den Menschen sehen, mit dem wir es zu tun haben. Die Mimik ist wichtig für unsere Art zu kommunizieren. Ein Blick in das Gesicht und in die Augen hilft, das Gegenüber zu verorten. Das verschafft uns Sicherheit. Aber sollte man den Niqab generell verbieten?
Selbst innerhalb des Islam ist umstritten, wie weit eigentlich das Bedeckungsgebot reicht. Die Burka kommt in Afghanistan und Pakistan vor. Sie ist aber in der muslimischen Welt nicht sehr verbreitet. Wollen wir also über etwas abstimmen, dass gar nicht die Wichtigkeit hat wie uns suggeriert wird? Nun, nehmen wir das Gesetz an. Dann hat, wer sich verhüllt auf die Strasse wagt, hat mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Wagt Frau es doch (wohlgemerkt ohne männlichen Begleiter an ihrer Seite): Dann ist eines sicher, ein grosses Selbstbewusstsein ist notwendig, wenn man täglich angezischt wird, aufgefordert wird, wieder nach Hause zu gehen, oder wenn einem gar der Schleier vom Kopf gezogen wird.
Ich weiss nicht, wie sich Frauen fühlen, wenn sie eine Burka tragen. Was ich aber sicher weiss, ihr Leben wird nicht besser, wenn sie eine Geldstrafe zahlen müssen. Darf es sein, dass eine Frau aufgrund ihrer Kleidung so ausgegrenzt wird? Das Verhüllungsverbot würde verschleierte Frauen im Alltag noch zusätzlich ausgrenzen. Der Gegenvorschlag hingegen, der bei einem Nein automatisch in Kraft tritt, fördert die Gleichstellung im Inland und auch in der Entwicklungszusammenarbeit.
Klar ja, Burka und Niqab signalisiert Abschottung. Aber das tat und tut die Nonnentracht auch. Uniformen separieren auch. Gibt es eine Grenze zwischen richtig und nicht richtig? Und wer setzt die fest?
Clivia Koch
Präsidentin